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   BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87   

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https://dejure.org/1987,935
BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87 (https://dejure.org/1987,935)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1987 - 1 StR 287/87 (https://dejure.org/1987,935)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1987 - 1 StR 287/87 (https://dejure.org/1987,935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der Sache selbst - Erfordernis eines gerechten Verhältnisses von gegen Mittäter verhängten Strafen - Erfordernis der Erläuterung von Unterschieden der Bestrafung - Verhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 435
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.1979 - 2 StR 187/79
    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
    Zwar muß, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe "aus der Sache" selbst gefunden werden (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 -, bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 16.12.1980 - 1 StR 461/80

    Unzulässige Berücksichtigung der Verteidigungsstrategie bei Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, kann aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGH StV 1981, 122, 123).
  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 178/79

    Absicht, sich durch wiederholten Handel mit Betäubungsmitteln eine fortlaufende

    Auszug aus BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87
    Zwar muß, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe "aus der Sache" selbst gefunden werden (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 3 StR 178/79 -, bei Holtz MDR 1979, 986).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).

    Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

    Dies liegt aus folgenden Gründen auf der Hand: Der Tatrichter muss in jedem Einzelfall die angemessene Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst finden (vgl. u.a. BGH StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 88/00 = wistra 2001, 57, 58; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).

  • BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08

    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat

    Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht selbst aus der Sache ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

    Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht selbst aus der Sache ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 296/97

    Flucht vor Wachleuten - § 127 StPO, Schußwaffengebrauch, Mißverhältnis

    Doch darf der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, nicht außer Betracht bleiben (BGH StV 1991, 557; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 m.w.N.).
  • OLG Celle, 12.08.2003 - 22 Ss 86/03

    Störung des Eisenbahnbetriebs und Nötigung durch Behinderung der Durchführung

    Wenn auch bei der Aburteilung von mehreren Angeklagten in einem Verfahren für jeden von ihnen die Strafe nach dem von ihm verwirklichten Unrecht "aus der Sache selbst" gefunden werden muss und sich die Prüfung des Revisionsgerichts auf Ermessensfehler beschränkt, kann der Gesichtspunkt, dass die verhängten Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen, nicht außer Betracht bleiben (BGH StV 1981, 122, 123 und StV 1987, 435, 436; SKHorn, StGB, 37. Ergänzungslieferung, § 46 Rdnr. 96 a; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 26. Aufl., § 46 Rdnr. 68).
  • BGH, 20.09.2000 - 3 StR 88/00

    Urteil gegen Anlagebetrüger rechtskräftig

    Jedoch muß primär, auch wenn mehrere Beteiligte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe aus der Sache selbst gefunden werden (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH bei Holtz, MDR 1979, 986).
  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 493/98

    EG-Verordnung Nr. 3381194; Ausschließlich militärische Waren;

    Zu der von der Revision aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen einen Mittäter weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH NStZ 1991, 581; 1997, 61; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23).
  • BGH, 07.06.2000 - 3 StR 84/00

    Würdigung von Aussagen einer Vertrauensperson, die durch dessen Führungsperson

    Im vorliegenden Fall hätte zudem ein Eingehen auf die Höhe der Strafen der Mitangeklagten nahegelegen, die trotz erheblich gewichtigerer Tatbeiträge, insbesondere trotz Fortführung des gescheiterten Rauschgiftgeschäfts sowie weiterer Rauschgiftdelikte zu erheblich niedrigeren Freiheitsstrafen verurteilt worden sind (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Zumessungsfehler 1; Wertungsfehler 23).
  • BGH, 20.09.2000 - 2 StR 186/00

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters II

    Der Gesichtspunkt, daß gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten, darf aber nicht völlig außer Betracht bleiben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1981, 122, 123).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Zu der von der Revision des Angeklagten B. aufgeworfenen Frage des Vergleichs der Strafzumessung im vorliegenden Fall mit derjenigen in dem bereits abgeschlossenen Verfahren gegen den Zeugen K. weist der Senat auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin (BGH bei Holtz MDR 1979, 986; StV 1981, 122, 123; NStZ 1991, 581; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1 und Wertungsfehler 23; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96; weitere Nachweise bei Gribbohm a.a.O. Rdn. 45 und G. Schäfer a.a.O. Rdn. 364 ff.).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 8/09

    Strafzumessung (gravierende Unterschiede in der Schuld von Mittätern);

    Es kann aber nicht völlig außer Acht bleiben, dass gegen Mittäter verhängte Strafen in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollten (BGH StV 1981, 122, 123; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH StV 1991, 557).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 513/08

    Strafzumessung bei schwerem Raub (minder schwerer Fall; Wertungsfehler bei einer

  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

  • BGH, 07.11.2001 - 2 StR 277/01

    Gesamtstrafenbildung bei Mittäterschaft; Strafzumessung bei Mittäterschaft;

  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 575/99

    Unzulässige Berücksichtigung eines Verhaltens, welches nicht zur Überzeugung des

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 239/95

    Gerechtigkeit - Strafzumessung - Betrug - Gewerbe - Bande - Gleichmäßigkeit der

  • BGH, 10.09.1991 - 5 StR 373/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen (fortgesetzten) Tat -

  • BGH, 27.06.1991 - 4 StR 272/91

    Nachmalige Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit des Täters

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 735/94

    Strafänderung - Strafänderungsgründe - Strafmilderung - Mittäterschaft -

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 334/91
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Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87   

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https://dejure.org/1987,1512
BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87 (https://dejure.org/1987,1512)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1987 - 1 StR 202/87 (https://dejure.org/1987,1512)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1987 - 1 StR 202/87 (https://dejure.org/1987,1512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Strafmilderung bei Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter - Schuldminderung bei Anstiftung des Täters zur Tatbegehung durch einen Dritten - Zulässigkeit des Einsatzes eines in staatlichem Auftrag handelnden Lockspitzels

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StGB § 26, § 46

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 550
  • StV 1987, 435
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).

    In der Regel mindert es die Schuld des Täters, wenn er erst von einem Dritten zur Begehung der Tat angestiftet werden muß (BGH MDR 1986, 331).

    In jedem Fall sind solche Taten milder zu beurteilen, in die der Angeklagte über das zu seiner Überführung gebotene Maß hinaus hineingezogen wird (vgl. BGH MDR 1986, 331).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).
  • BGH, 04.06.1985 - 2 StR 13/85

    Tatbeitrag eines V-Mannes der Polizei im Zusammenhang mit der Verurteilung eines

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (BGHSt 32, 345, 355; BGH MDR 1985, 858; 1986, 331).
  • BGH, 25.11.1981 - 2 StR 685/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.05.1987 - 1 StR 202/87
    Das Landgericht geht daneben auch nicht darauf ein, ob T. mit dem Fahnder zusammenarbeitete; sollte das Geschäft aber durch den CID veranlaßt worden sein, wäre auch zu prüfen, ob und in welchem Umfang gegen den Angeklagten ein Verdacht bestand, der den Einsatz eines Lockspitzels rechtfertigen konnte (vgl. BGH, Beschl. vom 25. November 1981 - 2 StR 685/81 bei Schoreit NStZ 1982, 66).
  • BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13

    Verurteilung wegen Einfuhr von 97 kg Kokain rechtskräftig

    Das Landgericht hat bei ihrer Festsetzung dem außergewöhnlichen, in einem Rechtsstaat nicht mehr hinnehmbaren Gesamtgewicht des festgestellten Einsatzes der VP "M." und des VE "Kl." sowie der sonstigen die Tat fördernden Maßnahmen der Ermittlungsbehörden in - angesichts der erheblichen Menge des eingeführten und für den Handel bestimmten Kokains guter Qualität einerseits und deren Sicherstellung aufgrund der umfassenden polizeilichen Überwachung andererseits (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, Beschluss vom 19. Mai 1987 - 1 StR 202/87, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1; Urteil vom 16. März 1995 - 4 StR 111/95, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 28) - noch hinreichendem Maße Rechnung getragen, und zwar bei allen Angeklagten.
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Zwar handelt es sich hier nicht um einen der Fälle, in denen eine ursprünglich nicht tatbereite Person durch einen agent provocateur zur Tat gedrängt und dadurch im Dienste der Verbrechensbekämpfung in Unrecht und Schuld verstrickt wird, woraus sich je nach dem Ergebnis einer Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände ein schon bei der Strafrahmenwahl zu berücksichtigender Strafmilderungsgrund ergeben kann (vgl. BGH StV 1985, 309, 310; 1986, 100 f; 1988, 296; NStZ 1988, 550; 1992, 275, 276).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Mit diesen Strafzumessungserwägungen hat sie hinreichend deutlich gemacht, daß sie in dem Einsatz polizeilicher Lockspitzel und deren Tatprovokation über die zunächst angebotene Rauschgiftmenge hinaus einen gewichtigen Strafmilderungsgrund gesehen hat (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1, 2; BGHR StGB § 46 Abs. 1 V-Mann 9, 10).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 453/89

    Strafprozeßrecht: Beweiswürdigung bei Einsatz eines V-Mannes

    Die Nichtbeachtung der Voraussetzungen zulässiger staatlicher Tatprovokation hindert zwar die Verfolgung und Bestrafung des Täters nicht, doch liegt darin regelmäßig ein gewichtiger Strafzumessungsgrund zu seinen Gunsten (vgl. BGHSt 32, 345, 355; BGH StV 1982, 221; BGH NStZ 1986, 162; BGH NJW 1986, 75; BGH StV 1987, 435).
  • BGH, 17.03.1994 - 1 StR 1/94

    Strafmilderungsgrund - Lockspitzel - Einsatz - Strafzumessung

    Ein polizeilicher Lockspitzel darf zwar auch eingesetzt werden, wenn es darum geht, Mittäter oder Hintermänner von Rauschgiftgeschäften - etwa die Lieferanten - ausfindig zu machen oder größere Mengen von Betäubungsmitteln aus dem Verkehr zu ziehen (BGHR BtMG 29 Strafzumessung 1 = StV 1987, 435 = NStZ 1988, 550 f.).
  • BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91

    Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag -

    Darüberhinaus wird zu berücksichtigen sein, daß für die Bewertung einer Tatveranlassung durch einen im behördlichen Auftrag tätigen V-Mann auch von Bedeutung sein können: Grundlagen und Ausmaß des gegen den Angeklagten bestehenden Verdachts, der die Behörden veranlaßte, an den Angeklagten heranzutreten, die Frage, ob der Angeklagte auch unabhängig von dem V-Mann entschlossen oder jedenfalls bereit war, Rauschgiftgeschäfte durchzuführen, und Art und Intensität der Einwirkung auf den Angeklagten durch den V-Mann (vgl. u.a. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1 und 2; a.a.O. V-Mann 1; BGH StV 1985, 309, 310; BGH NStZ 1986, 162; w.N. b. Körner, a.a.O. § 29 Rdn. 230, 784; § 31 Rdn. 159 ff.).
  • BGH, 10.03.1994 - 1 StR 62/94

    Strafzumessung - Menge - Betäubungsmittel - V-Leute - Polizei

    Die Bedeutung dieses Umstands wird jedoch dann relativiert, wenn Vertrauensleute der Polizei darauf hingewirkt haben, daß der Täter mit einer möglichst großen Menge Handel treibt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 1, 15, 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 31.01.1989 - 1 StR 733/88

    Strafmildernde Berücksichtigung des Einsatzes eines polizeilichen Lockspitzels

    In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, daß bestimmte Formen der Einwirkung eines polizeilichen Lockspitzels auf den Täter ein wesentlicher Strafmilderungsgrund sein können (vgl. BGH StV 1987, 435 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1987 - 2 StR 224/87   

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https://dejure.org/1987,5433
BGH, 27.05.1987 - 2 StR 224/87 (https://dejure.org/1987,5433)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1987 - 2 StR 224/87 (https://dejure.org/1987,5433)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1987 - 2 StR 224/87 (https://dejure.org/1987,5433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 435
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 27.05.1987 - 2 StR 224/87
    Da schon deshalb der Strafausspruch aufzuheben ist, erübrigt sich die Beantwortung der Frage, ob ein durchgreifender Rechtsfehler in der Nichterörterung der Rechtsprechung zu sehen ist, nach der ein sogenannter gesetzlicher "vertypter" Milderungsgrund (hier die bloße Verabredung) einen minder schweren Fall bilden kann (u.a. BGH, Urteil vom 10. September 1986 - 3 StR 287/86) oder ob sich angesichts der zahlreichen Vorbereitungshandlungen des Angeklagten eine Auseinandersetzung mit diesem Gesichtspunkt nicht aufdrängte.
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